Wesentliche Elemente zur Absicherung als Berufsträger und Kanzlei.


Kennenlernen

Risikoanalyse

Lösungskonzept

Sicher.
Berufsrisiken analysieren, bewerten und minimieren.
In Deutschland zählten die Steuerberaterkammern zum 01.01.2023 insgesamt 104.321 Mitglieder. Davon sind ca. 61.400 selbstständige Steuerberater, 29.778 angestellte Steuerberater und 13.143 Steuerberatergesellschaften. Insgesamt ist damit ein Anstieg von 3,2 % zum Vorjahr festzustellen. (Quelle Berufsstatistik der Bundessteuerberaterkammer).

Welche Schäden treten häufig auf?
#Haftung
Pflichtverstöße aus dem Steuerberatervertrag, wie z.B. Fristversäumnis, Übersehen einer Vorschrift oder eines Gesetzes und / oder eine nicht ausreichende Risikoaufklärung des Mandanten können eine Schadenersatzforderung hervorrufen.
In einer Sozietät / Partnerschaft haften die Partner außerdem uneingeschränkt für Schadenersatzforderungen, die aus Berufsverstößen der anderen Sozien / Partner oder Mitarbeiter entstehen. So auch bei gemischten Sozietäten / Partnerschaften mit Rechtsanwälten und Wirtschaftsprüfern, dies ggf. auch unabhängig vom Zeitpunkt des Ein- oder Austritts aus der Sozietät / Partnerschaft.
(Marketingzweck - keine Rechtsberatung / Quelle: ALLCURA Versicherungs-Aktiengesellschaft)

Tätigkeit richtig versichern.
#Vermögensschadenhaftpflicht
Der Versicherungsschutz sollte neben der Tätigkeiten eines Steuerberaters (gemäß StBerG) auch weitere typische steuerberaterfremde Tätigkeiten abdecken: Insolvenzverwalter, Gläubigerausschussmitglied, Sachwalter oder Treuhänder gemäß InsO, gerichtlich bestellter Liquidator oder Abwickler; Testamentsvollstrecker, Nachlasspfleger, Nachlassverwalter, Vormund, Betreuer, Pfleger, Vorsorgebevollmächtigter, Schiedsrichter, Schiedsgutachter, Praxisabwickler gemäß § 70 StBerG, außerdem die Besorgung sonstiger fremder Rechtsangelegenheiten einschließlich der Rechtsberatung, soweit die Grenzen der erlaubten Tätigkeit nicht bewusst überschritten werden (vgl. § 5 RDG).
Für weitere individuelle Tätigkeiten stellen wir gerne ein besonderes Deckungskonzept zur Verfügung. Sofern der Steuerberater Büros im Ausland unterhält, empfehlen wir, grundsätzlich Versicherungsschutz vor Ort zu nehmen. Die Versicherer vor Ort können viel besser auf die örtlichen Gegebenheiten eingehen und Versicherungsschutz zur Verfügung stellen.
Gerne unterstützen wir Sie dabei.
(Marketingzweck - keine Rechtsberatung / Quelle: ALLCURA Versicherungs-Aktiengesellschaft)

Versicherungssummen in der Berufshaftpflichtversicherung als Steuerberater
Die Mindestversicherungssumme für Steuerberater und Steuerberatungsgesellschaften beträgt 250.000 EUR und muss pro Jahr mindestens 4-fach zur Verfügung stehen (vgl. § 52 DVStB), wobei § 67 StBerG eine angemessene Versicherung gegen Haftpflichtgefahren aus ihrer Berufstätigkeit fordert, d.h. die individuell angemessene Versicherungssumme kann höher ausfallen. Sofern die Haftung durch vorformulierte Vertragsbedingungen beschränkt wird, muss die Mindestversicherung 1.000.000 EUR pro Schadenfall betragen (vgl. § 67a Abs. 1 Nr. 2 StBerG). Zum Zweck einer gemeinschaftlichen Berufsausübung können sich Steuerberater zu verschiedenen Gesellschaftsformen, wie bspw. einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), einfachen Partnerschaftsgesellschaft, Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartGmbB), GmbH, AG oder auch Kommanditgesellschaft zusammenschließen in diesen Konstellationen gelten andere Mindestsummen.
Über höhere Versicherungssummen kann letztlich nur der Versicherungsnehmer subjektiv für sich eine Entscheidung treffen. Worin sieht dieser sein wirtschaftliches Risiko? Die veränderte Anspruchsmentalität, die Mandantenstruktur der Kanzlei sowie die Absicherung der eigenen Vermögenswerte sollten bei der Beantwortung im Vordergrund stehen. Welche Schadenforderung würde die Existenz der eigenen Praxis oder gar das Privatvermögen bedrohen? Zu bedenken ist dabei immer, dass der Verstoß, welcher zum Schadenersatzanspruch führt, Jahre vor dem geltend gemachten Anspruch liegen kann.
Für die Frage, welchen Inhalt und welche Höhe der Versicherungsschutz hat, kommt es grundsätzlich auf den Versicherungsvertrag an, welcher zum Zeitpunkt des Verstoßes bestanden hat. Damit ist bei der Wahl der Versicherungssumme z.B. auch eine mögliche Inflation zu berücksichtigen.
Zu berücksichtigen ist auch eine gesamtschuldnerische Inanspruchnahme, wenn der Steuerberater mit weiteren Sozien / Partnern tätig ist.
Die Berufsträger sollten immer gleich hoch versichert sein, damit es nicht zu Deckungseinschränkungen im Schadenfall kommt.
In gewissen Fällen ist es sinnvoll, Mandate mittels einer Einzelobjektdeckung zu versichern, damit für dieses Risiko ausschließlich die gewählte Versicherungssumme zur Verfügung steht und der eigene Grundvertrag freigehalten wird. Oftmals bestehen gerade die Mandanten auf den Erwerb einer Einzelobjektdeckung, um sicherzugehen, dass im Fall eines Beratungsfehlers auch ausreichend Kapazität für ihren Schaden zur Verfügung steht. Die Prämie hierfür wird oftmals durch die Mandanten übernommen.
Hinweis: Diese Information dient werblichen Zwecken und gibt nur einen kurzen Überblick über die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung. Den vollständigen Leistungsumfang können Sie den Versicherungsbedingungen entnehmen, die wir Ihnen zusammen mit einem Angebot zusenden.
Quelle: ALLCURA Versicherungs-Aktiengesellschaft Postfach 11 23 69 20423 Hamburg

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