
Versicherung für Rechtsanwält*innen & Kanzleien
Als Rechtsanwalt üben Sie eine Vielfalt von Tätigkeiten aus. Dementsprechend hoch ist die Gefahr, mit einem Schadenersatzanspruch konfrontiert zu werden. Das "worst-case"- Szenario ist die Haftung mit dem Privatvermögen.
Wir beraten Sie zur Absicherung des Risikos.


Kennenlernen

Risikoanalyse

Lösungskonzept

Sicher.
Berufsstand: Zahlen, Daten & Fakten 2023
Zum 1. Januar 2023 waren 140.713 Rechtsanwälte in Einzelzulassung, 5.937 Syndikusrechtsanwälte und 18.536 Rechtsanwälte und Syndikusrechtsanwälte mit Doppelzulassungzugelassen.
Im Zuge der BRAO-Reform sind seit 01.08.2022 die Berufsausübungsgesellschaften nach § 59b BRAO zulassungspflichtig. Insofern waren neben den bisher schon zulassungspflichten Kapitalgesellschaften GmbH (1.296); AG (30) und UG (16) zum 01.01.2023 1.843 Berufsausübungsgesellschaften bei den Rechtsanwaltskammern zugelassen. Außerdem waren 27 Partnerschaftsgesellschaften, die nach § 59f Abs. 1 BRAO keiner Zulassung bedürfen, diese aber freiwillig beantragen können, zugelassen. Zudem haben die Rechtsanwaltskammern aktuell 866 nicht-anwaltliche Mitglieder nach § 60 Abs. 2 Nr. 3 BRAO.
(Quelle: Bundesrechtsanwaltskammer, Presseerklärung)

Mögliche
Schadenbilder.
Pflichtverstöße aus dem Anwaltsvertrag, wie z.B. Fristversäumnis, Übersehen einer Vorschrift oder eines Gesetzes, eine nicht ausreichende Risikoaufklärung des Mandanten können eine Schadenersatzforderung hervorrufen. In einer Sozietät / Partnerschaft haften die Partner außerdem uneingeschränkt für Schadenersatzforderungen, die aus Berufsverstößen der anderen Sozien / Partner oder Mitarbeiter entstehen, also auch fallübergreifend und unabhängig vom Fachgebiet. Und dies ggf. auch unabhängig vom Zeitpunkt des Ein- oder Austritts aus der Partnerschaft.
In gemischten Sozietäten / Partnerschaften – mit Rechtsanwälten, Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und Notaren etwa – geht die Haftung für berufliche Fehler eines Sozius / Partners auch über die Grenzen des eigenen Berufsstandes hinaus und wird neuerdings sogar für Vorbehaltsaufgaben eines anderen Berufsstandes bejaht. In Betracht gezogen werden sollte auch die mögliche Verletzung einer Schutzpflicht gegenüber Nichtmandanten, die einen Anspruch von diesen nach sich ziehen kann (Dritthaftung). Der Risikoträger (Versicherer) übernimmt auf Wunsch die Korrespondenz mit der Anspruchstellerseite, erstattet die Kosten der Abwehr unberechtigter Ansprüche, befriedigt berechtigte Schadenersatzansprüche und unterstützt Sie bei der Vermeidung und Minderung von Schäden.
(Marketingzweck - keine Rechtsberatung / Quelle: ALLCURA Versicherungs-Aktiengesellschaft)

Vermögensschadenhaftpflicht.
Versichert sind Schadenersatzforderungen, die aus folgenden Handlungen entstehen können:
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Anwaltliche Tätigkeit gemäß BRAO
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Mitversicherte nicht anwaltliche Tätigkeiten:
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(vorläufiger) Insolvenzverwalter
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Gläubigerausschussmitglied
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Sachwalter oder Treuhänder gemäß InsO
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Gerichtlich bestellter Liquidator oder Abwickler
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Nachlassverwalter
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Vorsorgebevollmächtigter
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Schiedsgutachter
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Schlichter / Mediator
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Notarvertreter für die Dauer von 60 Tagen innerhalb eines Versicherungsjahres
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Gutachter und Referent auf rechtswissenschaftlichem Gebiet
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Autor / Herausgeber von rechtswissenschaftlichen Publikationen
Unbegrenzte Nachhaftung: Ihr finanzieller Schutz gilt zeitlich unbegrenzt. Es sind auch Ansprüche abgesichert, die erst einige Zeit nach Vertragsende geltend gemacht werden.
Ihr Schutz kann zusätzlich erweitert werden:
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Außereuropäisches Recht: Bei anwaltlichen Tätigkeiten im außereuropäischen Recht können wir Ihren Schutz zusätzlich erweitern. Sofern Sie Büros im Ausland unterhalten, empfehlen wir grundsätzlich Versicherungsschutz vor Ort in Anspruch zu nehmen. Die Versicherer vor Ort können besser auf die örtlichen Gegebenheiten eingehen. Gerne unterstützen wir Sie dabei.
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Individuelle Lösungen: Für weitere individuelle Tätigkeiten stellen wir Ihnen gerne ein besonderes Deckungskonzept zur Verfügung.
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Rückwärtsversicherung: Falls Sie es wünschen, bieten wir Ihnen Schutz für Fehler, die Ihnen vor Vertragsbeginn unterlaufen sind an.
(Marketingzweck - keine Rechtsberatung / Quelle: SV SparkassenVersicherung)
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